Adolf Hermann, Herr zu Wylich (Wi-) und Winnenthal, Pfandherr zu Doernigen, klevischer Landdrost, macht bekannt, daß das Lehngut Nordbroick im Kirchspiel Dingden, Amt Bocholt, nach dem Tod des Adolf von Wylich, Herrn zu Diersfordt (-fort), Erbhofmeisters des Fürstentums Kleve, an die Abtei Werden heimgefallen ist. Auf sein Bitten hat nun Abt Hugo ihn mit diesem Gut zu Mannlehenrecht belehnt. Er hat gehuldigt. Anwesend waren der Drost zu Blankenstein Johann von Dellwig (Del-) und Hermann Duden [wie vor]. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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