Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Jost Grymmel zu seinem Amtsknecht zu Möckmühl (Meckmuln) bestallt hat. Jost soll dem dortigen Amtmann und Keller aufwarten und helfen, die Sachen im Amt zum Besten zu versehen, namentlich dort hinzureiten, wo es im Amt oder andernorts notwendig wäre, Angelegenheiten um Frevel und Hauptrecht zu handhaben und das Schloss und Amt mitsamt der Leute zu Möckmühl zu verwahren und zu versorgen. Sein Dienstjahr soll zu St. Gallustag [16.10] beginnen, seinen Jahreslohn auf Lebtag soll er gemäß der Verschreibung erhalten, die er vormals vom Pfalzgrafen empfangen hat. Jost hat Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst gelobt und geschworen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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