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Kurfürst Philipp von der Pfalz freit seinem Landschreiber in der Gemeinschaft zu Guttenberg, Antonius (Anthis) Grubel, wegen dessen treuen Dienstes seine Behausung und Güter zu Kandel (Kannel), die dieser von Blicker von Rotenberg (Rodemburg) und Bride von Enslingen, Ehefrau des Hans von Engass, gekauft hat. Die gilt für die Hälfte, die der Pfalzgraf an der Guttenberger Gemeinschaft hat und in dem Maße, wie Blicker, Bride und ihre Vorfahren die Güter innegehabt haben. Den Ober- und Unteramtleuten sowie denen zu Kandel wird die Einhaltung dieser Freiheit befohlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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