Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet einen Vertrag seiner Räte in Streitigkeiten zwischen den beiden Bacharachern Walraff Dietz einer- und Lorenz Hans, Sohn des Heinz, als Vertreter der Erben des Jakob Kranich (Kranchen), andererseits wegen eines verkauften Guts. Nachdem sie von dem Hofgericht ein Urteil und eine Erklärung erlangt hatten, waren sie wieder strittig geworden, weshalb sie auf Bitten der pfalzgräflichen Räte diesen die Sache zur Entscheidung überstellt haben. Hofrichter und Räte entscheiden, dass Walraff den Erben 100 Gulden zahlen soll, nämlich 50 Gulden in Gold (goldt gulden) und 50 schlichte/schlechte Gulden (schlecht gl). Je 10 Gulden sind zu Pfingsten zu zahlen, der Rest zu Weihnachten. Die Erben sollen zwischenzeitlich die Güter besitzen. Sollte Walraff nicht zahlen, behalten sie die Güter.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet einen Vertrag seiner Räte in Streitigkeiten zwischen den beiden Bacharachern Walraff Dietz einer- und Lorenz Hans, Sohn des Heinz, als Vertreter der Erben des Jakob Kranich (Kranchen), andererseits wegen eines verkauften Guts. Nachdem sie von dem Hofgericht ein Urteil und eine Erklärung erlangt hatten, waren sie wieder strittig geworden, weshalb sie auf Bitten der pfalzgräflichen Räte diesen die Sache zur Entscheidung überstellt haben. Hofrichter und Räte entscheiden, dass Walraff den Erben 100 Gulden zahlen soll, nämlich 50 Gulden in Gold (goldt gulden) und 50 schlichte/schlechte Gulden (schlecht gl). Je 10 Gulden sind zu Pfingsten zu zahlen, der Rest zu Weihnachten. Die Erben sollen zwischenzeitlich die Güter besitzen. Sollte Walraff nicht zahlen, behalten sie die Güter.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 100
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1506 März 7 (sambstags nach invocavit)
fol. 162r-162v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Vertrag zwischen Walraff Dietzen eins und Lorentzen Hans Heintzen sone von wegen Jacob Kranchen erben beiden von Bacharach".
Dietz, Walraff; zu Bacharach, erw. 1506
Hans, Heinz; zu Bacharach, Vater des Lorenz, erw. 1506
Hans, Lorenz; zu Bacharach, Sohn des Heinz, erw. 1506
Kranich, Jakob; 1506 tot
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:07 MESZ
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