Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet einen Vertrag seiner Räte in Streitigkeiten zwischen den beiden Bacharachern Walraff Dietz einer- und Lorenz Hans, Sohn des Heinz, als Vertreter der Erben des Jakob Kranich (Kranchen), andererseits wegen eines verkauften Guts. Nachdem sie von dem Hofgericht ein Urteil und eine Erklärung erlangt hatten, waren sie wieder strittig geworden, weshalb sie auf Bitten der pfalzgräflichen Räte diesen die Sache zur Entscheidung überstellt haben. Hofrichter und Räte entscheiden, dass Walraff den Erben 100 Gulden zahlen soll, nämlich 50 Gulden in Gold (goldt gulden) und 50 schlichte/schlechte Gulden (schlecht gl). Je 10 Gulden sind zu Pfingsten zu zahlen, der Rest zu Weihnachten. Die Erben sollen zwischenzeitlich die Güter besitzen. Sollte Walraff nicht zahlen, behalten sie die Güter.