Jerg Oplin, Bürger zu Blaubeuren, gefangengesetzt, weil er sich in fremde Streitigkeiten eingemischt, sich ebenfalls öffentlich empört und etliche Gesellen, besonders Michel Huff geschädigt und sich mehrere Male aufrührerisch benommen hatte, und vom Richter auf das Versprechen hin wieder freigelassen, einen großen Blutfrevel zu geben, kein Gewehr mehr außer einem abgebrochenen Brotmesser bei sich zu tragen, in kein offenes Wirtshaus, Zechen, noch offene Gesellschaften zu gehen und, wenn zwei beieinander auf der Straße stehen, nicht zu ihnen zu treten, es werde ihm denn Begnadigung und Erlaubnis erteilt, schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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