Johannes Bischof zu Würzburg (Wirtzpurg) beurkundet, daß ihm und dem [Dom]stift [zu Würzburg] Herr Eberhard von Seinsheim (Sawnßheim), Deutschmeister (meister dutschs ordens In dutschen und welischen lannden), 2.000 rheinische Gulden (rinische gulden) für einen Zeitraum von zwei Jahren geliehen hat und des weiteren, daß von diesen 2.000 Gulden in diesem Zeitraum 200 Gulden Gülte fällig werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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