Ritter Dietrich von Hattersheim und sein Sohn Dietrich einigen sich unter Vermittelung des Gottfried von Eppstein und des Schultheißen Volrad zu Frankfurt mit dem Kloster Altenmünster in Mainz in der Art, daß sie die Hälfte der Vogtei zu Hattersheim ihren Lehensherren Hermann und Friedrich von Biegen restituieren, die dieselbe wiederum dem Kloster Altenmünster übertragen.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner