Reichsverordnungen über die Ausfuhr von Kunstwerken vom 11. Dezember 1919 und über den Schutz von Denkmalen und Kunstwerken vom 8. Mai 1920 sowie die badische Ausführungsverordnung zur Schutzverordnung und die Verlängerung der Ausfuhrverordnung
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 235 Nr. 47765
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 235 Badisches Kultusministerium
Badisches Kultusministerium >> IV. Künste und Wissenschaften >> IV.8. Denkmalpflege >> IV.8.1. Generalia >> Allgemeines
1919, 1920-1926, 1939
Darin: Amtsblätter, u. a. das Reichsgesetzblatt Nr. 236 von 1919, das Amtsblatt des Württembergischen Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens Nr. 8 von 1910, die amtlichen Berichte über die Verhandlungen des Badischen Landtags Nr. 62 von 1920 und das Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Nr. 16 von 1921
1 Faszikel
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:10 MESZ
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