Vertrag zwischen der Stadt Duisburg (-Hamborn) und der Friedrich Krupp Aktiengesellschaft in Essen über die restliche Übereignung des Kruppschen Geländes in Wedau, einschließlich des Grundstücks, auf dem sich das Forsthaus befindet, an die Stadt Duisburg, nachdem an diese bereits 1926 das Stadiongrundstück und der Margaretensee unentgeltlich übergegangen waren. Besondere Vereinbarungen über die Ausbaggerungen des Bertasees und anderer Geländestreifen. Kopie einer Abschrift

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Stadtarchiv Duisburg
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