Teltow: Stadtgericht und Kalandslehn; Lehn S. Crucis in der Kirche zu Teltow; Mutungen, Belehnungen der Familien v. Schwanebeck u. Wernicke; Lehne zu Thyrow und Neuendorf
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78 III Orte T 7 (1790211)
78 (1686737) Rep. 78 Kurmärkische Lehnskanzlei - Akten
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1501-1674
Enthält u. a.: Kurfürst Johann Georg, Markgraf von Brandenburg, belehnt die Söhne [des Hausvogts] Matthias Schwanebeck mit dem Stadtgericht zu Teltow samt 2 Freihufen, dem Kalandshaus, 2 Hufen zu Schönow und einem See. 1583 Juni 28, Cölln a.d. Spree (Abschrift. Regest: Beck, Inventar, Nr. 250). - Kurfürst Johann Georg, Markgraf von Brandenburg, belehnt die Schwanebeck mit einem Hof und zwei Hufen im Dorfe Bergsdorf und mit 3000 Talern Lehngelder für das an ihn verkaufte Gut Schulzendorf/Ruppin. 1583 Dezember 27, Cölln a.d. Spree (Abschrift. Regest: Beck, Inventar, Nr. 251). - Kurfürst Johann Georg, Markgraf von Brandenburg, verschreibt dem Kammermeister Andreas Barthold das Angefälle am Stadtgericht zu Teltow, wie in der Urkunde von 1583 Juni 28 (s. dort). 1590 Dezember 8, Cölln a.d. Spree (Abschrift. Regest: Beck, Inventar, Nr. 252). - Kurfürst Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg, belehnt die Schwanebeck wie in den vorhergehenden Urkunden von 1583 Juni 28 bzw. Dezember 27 (s. dort). 1599 April 12, Cölln a.d. Spree, und 1599 April 12, ebda. (Abschrift. Regest: Beck, Inventar, Nr. 253 und Nr. 254).
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.04.2026, 13:23 MESZ
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