Kostensenkung in der kommunalen Abwasserbeseitigung
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Bayerischer Gemeindetag 165
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Gemeindetag >> Verbände >> Bayerischer Gemeindetag >> 2. Sachakten >> 2.3. Sachbearbeiterablagen >> 2.3.6. Klima- und Wasserpolitik >> 2.3.6.3. Wasser
1994-1998; 2000
Schriftverkehr zu Kosten, bzw. Kostensenkung bei der Abwasserentsorgung; Grundsatzpapier der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU/CSU zu Abwasserkosten; Broschüre des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umwelt zu "Beteiligtenleistung bei der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum" (1997); Broschüre des Bundesumweltministeriums zu "Kosten und Abgabenminimierung in der kommunalen Abwasserentsorgung" (1996); "Leitfaden für die wirtschaftliche Durchführung von Infrastrukturinvestitionen in der Abwasserentsorgung" der Landesgewerbeanstalt Bayern, Bereich Umweltschutz (Februar 1995); Bericht zur Fachkonferenz "Ist der Anstieg der Abwassergebühren noch zu stoppen" in Sankt Augustin am 5. November 1996; Vorbericht der 24. Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zum TOP "Gewässer schützen - Kosten senken" am 5. Oktober 1995; Dokumente, Referate, Stellungnahmen und Beiträge zu Kostensenkung in der Abwasserentsorgung; Pressemitteilungen und -artikel; Unterlagen zu Gesetzesanträgen und Gesetzesbeschlüssen; (Gutachten zu einem Kläranlagenneubau in Markt Schwarzenfeld 1994); Unterlagen und Schriftverkehr zur Expertenanhörung der CSU-Landtagsfraktion zur Abwasserentsorgung im ländlichen Bereich am 16.06.1994; (Broschüre zu Konzepten zur Abwasserbehandlung im ländlichen Raum (2000)); (Unterlagen zum Thema "Abwasserabgabe bei Kleineinleitungen" 1995)
Akten
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:35 MESZ
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