Schwester Margareta, Priorin, und der Konvent der Schwestern in der Marienkirche auf der Neustadt zu Lemgo unter der Regel des Ordens der Predigerbrüder beurkunden mit Zustimmung ihres Kirchherrn Hermann des Crusen und auf Nachsuchen der Ghese der Lambrechtschen, Witwe, Bürgerin zu Lemgo, daß sie dieser um ihrer, ihrer Eltern, ihres Mannes und besonders ihres Bruders Bertram und aller ihrer Freunde Seligkeit willen vergönnt haben die Stiftung eines Altars ihrer Kirche auf der Neustadt zu Lemgo zu Ehren Gottes, der Maria und aller Heiligen und seine Bewidmung mit dem Gut zu Horstmer, auf dem Henke Rikehof wohnt, und mit anderm Gut, auf dem Herman Albertinck wohnt, mit aller Zubehör nach Ausweisung des Briefs, den Lubbert de Wend und sein Bruder besiegelt haben, und ferner mit 8 Mark Lemgoer Pfennige jährlicher Rente nach Ausweis des Briefes. Nach ihrem Tode geht die Lehnwarschaft auf die Priorin und den Konvent über. Der belehnte Priester soll weiter kein Lehn noch eine Kapelle verwahren, soll aber jeden Tag zu gesagtem Zweck Messe halten, ist er krank, soll ihn ein anderer Priester vertreten. Soll dem Kloster und seinem Kapellan gehorsam sein. läßt er es an etwas fehlen, sollen ihn die Jungfrauen absetzen. Datum anno domini 1392 feria tercia ante festum purificationis Marie. Original auf Pergament mit drei anhängenden Siegeln. Angehängt eine zweite Urkunde: Der Offizial von paderborn und Generalvikar der paderborner Kirche bestätigt die Stiftung der Gertrud Lambracht, Witwe, nach der urkunde der Priorin und des Konvents der Marienkirche auf der Neustadt Lemgo. Datum Paderborne sub anno a nativitate domini 1396 feria tercia post dominicam qua cantatur letare in quadragesima. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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