Philipp Ulner v. Dieburg und Wolf Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Vogt im Bruchrain, als Vormünder der Kinder (Philipp,Hartmann und Dorothea) i...
Vollständigen Titel anzeigen
NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1551-1580
1554 Juni 26
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Dienstag nach Johannis Baptist
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp Ulner v. Dieburg und Wolf Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Vogt im Bruchrain, als Vormünder der Kinder (Philipp,Hartmann und Dorothea) ihres verstorbenen Bruders und Schwagers Ulrich Ulner, bekunden, dass ihr Vetter Wolf Kämmerer v. Worms gen v. Dalberg d. Ä. bis zu seinem Tod nur 3.000 der 4.000 Goldgulden Mitgift für seine Tochter Margarethe für deren verstorbenen Ehemann Ulrich Ulner gezahlt hatte. Sein Sohn Eberhard sei als nächster Erbe den Restbetrag schuldig geblieben und habe sie für die Elisabeth, Tochter des verstorbenen Ulrich und seiner Ehefrau Margarethe geb. Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, als Mitgift an Hans v. Lewenstein bezahlt. Sie haben daher den Eberhard von der Schuld für seine Schwester befreit, ebenso von der Schuld von 300 Gulden, je zu 15 Batzen, die er und seine Ehefrau Ursula geb. v. Hutten als Unterhalt für Elisabeth v. Lewenstein, die bei den Ausstellern aufwuchs, gezahlt hatten, nachdem Hans v. Lewenstein den Erhalt der Summe quittiert hat
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 161 - Ausf., Perg., anh. Sg. abgef.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp Ulner v. Dieburg und Wolf Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Vogt im Bruchrain, als Vormünder der Kinder (Philipp,Hartmann und Dorothea) ihres verstorbenen Bruders und Schwagers Ulrich Ulner, bekunden, dass ihr Vetter Wolf Kämmerer v. Worms gen v. Dalberg d. Ä. bis zu seinem Tod nur 3.000 der 4.000 Goldgulden Mitgift für seine Tochter Margarethe für deren verstorbenen Ehemann Ulrich Ulner gezahlt hatte. Sein Sohn Eberhard sei als nächster Erbe den Restbetrag schuldig geblieben und habe sie für die Elisabeth, Tochter des verstorbenen Ulrich und seiner Ehefrau Margarethe geb. Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, als Mitgift an Hans v. Lewenstein bezahlt. Sie haben daher den Eberhard von der Schuld für seine Schwester befreit, ebenso von der Schuld von 300 Gulden, je zu 15 Batzen, die er und seine Ehefrau Ursula geb. v. Hutten als Unterhalt für Elisabeth v. Lewenstein, die bei den Ausstellern aufwuchs, gezahlt hatten, nachdem Hans v. Lewenstein den Erhalt der Summe quittiert hat
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 161 - Ausf., Perg., anh. Sg. abgef.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ