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Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg verzichtet zugunsten des Grafen Wilhelm zu Neuenahr und Moers und dessen Sohnes Johann auf seine Ansprüche wegen der von dem Grafen von Moers während des Pfandbesitzes der Ämter Born und Brüggen auf diese Ämter erhobenen Schulden. Datum Düsseldorf, den 5. Mai.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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