Wilhelm von Isenheim bekennt vor dem Propst der Kirche von Wimpfen, aus einem Erbpachtgut der Kirche von Wimpfen im Tal, das er von Diether Witnus in Obereisesheim erworben hat, dem Präbendarium Konrads von Heilbronn als jetzigen Nutznießer des Guts einen Jahreszins von 5 Sch. Heller schuldig zu sein.