Nachlass Dr. Karl-Heinz Müller-Hof (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, N Müller-Hof
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Nichtstaatliches Archivgut >> Nachlässe >> Andere Nachlässe >> Müller-Hof
Überlieferungsgeschichte
Geschenk von Frau Dietlinde Müller-Hof, Karlsruhe
Inhalt und Bewertung
Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Müller-Hof geb. 25.06.1922 in Karlsruhe, gest. 13.10.2001
Lebenslauf Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Müller: Karl-Heinz Müller wurde am 25.6.1922 in Karlsruhe als einziges Kind seiner Eltern Karl und Luise Müller geb. Wilhelm, Inhaber einer Etuifabrik in Karlsruhe, Gartenstraße, geboren. Er besuchte zunächst vier Jahre die Volksschule und wechselte 1933 an die Goethe-Oberschule für Jungen in Karlsruhe. Für seine schulischen Leistungen erhielt er regelmäßig einen Buchpreis. In der NS-Zeit war er pflichtgemäß Mitglied des "Jungvolks". 1940 erhielt er das Notabitur und anschließend wurde er zum Reichsarbeitsdienst berufen. Danach diente er in der Wehrmacht, zuletzt als Feldwebel, und wurde zum Flugzeugführer ausgebildet. Er wurde u. a. in Norwegen, Frankreich und Stalingrad eingesetzt und erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Er überstand - trotz zweier Abschüsse über Frankreich und dem Kanal - den Krieg unversehrt und kam nach kurzer amerikanischer Gefangenschaft und einem Aufenthalt bei Verwandten wieder nach Karlsruhe zurück, nahm im elterlichen Betrieb seine Tätigkeit auf und bestand die Kaufmannsgehilfenprüfung. 1946 begann er das Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und während der Semesterferien arbeitete er im väterlichen Betrieb. Von 1948 bis 1951 leistete er seinen Juristischen Vorbereitungsdienst bei verschiedenen Ämtern in Karlsruhe und Stuttgart ab. 1950 wurde er an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit einer Arbeit über den "Den qualifizierte Versuch im Verhältnis von Körperverletzung zur Tötung" promoviert, für die er das Prädikat "Cum laude" erhielt. 1952 schloss er erfolgreich die Große Juristische Staatsprüfung ab und erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt. 1953 gründete er die Kanzlei Müller in der Kriegsstraße, die später in die Rheinhold-Frank-Straße und 1963 in die Beethovenstraße umzog. Er übte eine langjährige Dozententätigkeit für Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltsverein aus und war langjähriger Vorsitzender bei handelsrechtlichen Schiedsgerichten. 1957 heiratete er Dietlinde Hof, Pressereferentin aus Heidelberg. Aus dieser Ehe gingen drei Kinder hervor: 1959 Katharina, 1961 Barbara und 1965 Georg. 1962 änderte Karl-Heinz Müller seinen Namen in Karl-Heinz Müller-Hof. Er erlag am 13.10.2001 den Verletzungen eines Unfalls.
Zur Ordnung: Der schriftliche Nachlass kam weitgehend geordnet als Geschenk von Frau Dietlinde Müller-Hof, Karlsruhe, im Februar 2014 ins Generallandesarchiv. Der Nachlass beinhaltet u.a. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ahnentafel, Lebenslauf und Unterlagen zur Entnazifizierung, Spruchkammerbescheid. Der Schwerpunkt der Unterlagen liegt in der umfangreichen privaten Korrespondenz aus den Jahren des Zweiten Weltkriegs und der anschließenden Gefangenschaft (1939-1946), die Karl-Heinz Müller mit seinen Eltern, Freunden, Schul- und Kriegskameraden pflegte. Die Briefe wurden chronologisch - und wenn gegeben - nach Absendern sortiert. Der Bestand umfasst insgesamt 20 Hauptrubriken mit Untergliederungen von ca. 861 Feldpostbriefen und einigen Postkarten in 3 Kartons bzw. 0,32 lfdm. Karlsruhe, März 2017 Dr. Peter Exner
Geschenk von Frau Dietlinde Müller-Hof, Karlsruhe
Inhalt und Bewertung
Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Müller-Hof geb. 25.06.1922 in Karlsruhe, gest. 13.10.2001
Lebenslauf Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Müller: Karl-Heinz Müller wurde am 25.6.1922 in Karlsruhe als einziges Kind seiner Eltern Karl und Luise Müller geb. Wilhelm, Inhaber einer Etuifabrik in Karlsruhe, Gartenstraße, geboren. Er besuchte zunächst vier Jahre die Volksschule und wechselte 1933 an die Goethe-Oberschule für Jungen in Karlsruhe. Für seine schulischen Leistungen erhielt er regelmäßig einen Buchpreis. In der NS-Zeit war er pflichtgemäß Mitglied des "Jungvolks". 1940 erhielt er das Notabitur und anschließend wurde er zum Reichsarbeitsdienst berufen. Danach diente er in der Wehrmacht, zuletzt als Feldwebel, und wurde zum Flugzeugführer ausgebildet. Er wurde u. a. in Norwegen, Frankreich und Stalingrad eingesetzt und erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Er überstand - trotz zweier Abschüsse über Frankreich und dem Kanal - den Krieg unversehrt und kam nach kurzer amerikanischer Gefangenschaft und einem Aufenthalt bei Verwandten wieder nach Karlsruhe zurück, nahm im elterlichen Betrieb seine Tätigkeit auf und bestand die Kaufmannsgehilfenprüfung. 1946 begann er das Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und während der Semesterferien arbeitete er im väterlichen Betrieb. Von 1948 bis 1951 leistete er seinen Juristischen Vorbereitungsdienst bei verschiedenen Ämtern in Karlsruhe und Stuttgart ab. 1950 wurde er an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit einer Arbeit über den "Den qualifizierte Versuch im Verhältnis von Körperverletzung zur Tötung" promoviert, für die er das Prädikat "Cum laude" erhielt. 1952 schloss er erfolgreich die Große Juristische Staatsprüfung ab und erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt. 1953 gründete er die Kanzlei Müller in der Kriegsstraße, die später in die Rheinhold-Frank-Straße und 1963 in die Beethovenstraße umzog. Er übte eine langjährige Dozententätigkeit für Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltsverein aus und war langjähriger Vorsitzender bei handelsrechtlichen Schiedsgerichten. 1957 heiratete er Dietlinde Hof, Pressereferentin aus Heidelberg. Aus dieser Ehe gingen drei Kinder hervor: 1959 Katharina, 1961 Barbara und 1965 Georg. 1962 änderte Karl-Heinz Müller seinen Namen in Karl-Heinz Müller-Hof. Er erlag am 13.10.2001 den Verletzungen eines Unfalls.
Zur Ordnung: Der schriftliche Nachlass kam weitgehend geordnet als Geschenk von Frau Dietlinde Müller-Hof, Karlsruhe, im Februar 2014 ins Generallandesarchiv. Der Nachlass beinhaltet u.a. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ahnentafel, Lebenslauf und Unterlagen zur Entnazifizierung, Spruchkammerbescheid. Der Schwerpunkt der Unterlagen liegt in der umfangreichen privaten Korrespondenz aus den Jahren des Zweiten Weltkriegs und der anschließenden Gefangenschaft (1939-1946), die Karl-Heinz Müller mit seinen Eltern, Freunden, Schul- und Kriegskameraden pflegte. Die Briefe wurden chronologisch - und wenn gegeben - nach Absendern sortiert. Der Bestand umfasst insgesamt 20 Hauptrubriken mit Untergliederungen von ca. 861 Feldpostbriefen und einigen Postkarten in 3 Kartons bzw. 0,32 lfdm. Karlsruhe, März 2017 Dr. Peter Exner
20 Akten (ca. 861 Briefe)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ