Die Richter der Speyrer Kurie beurkunden, dass in ihrer Gegenwart der Edle Konrad von Wiesloch und seine Ehefrau Hiltrud ihren Anteil an dem mit dem Edlen Rudolf von Roßwag gemeinsam besessenen Patronatrecht der Kirche in Roßwag samt einem Hof und einem Haus in diesem Dorf an Rudolf von Roßwag um 150 Pfund Heller verkauft und sich zur Gewährschaft verpflichtet, auch versprochen haben, die Zustimmung des Bischofs Friedrich von Speyer und des Propsts und Archidiakons Egenolf zu erwirken. Konrad von Wiesloch und seine Ehefrau Hiltrud bekennen ausdrücklich ihre Übereinstimmung damit, der Bischof und der Archidiakon geben ihre Genehmigung.