Schliengen, Herrschaft, Amt und Stadt (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 176
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Ämter, Zenten und Waldgenossenschaften >> Schliengen, Herrschaft, Amt und Stadt
(1048) 14. Jh. - 1829 (1864)
Überlieferungsgeschichte
Schliengen war Sitz einer Landvogtei, von der aus die rechtsrheinischen Teile des Hochstifts Basel verwaltet wurden (Huttingen, Istein, Mauchen und Steinenstadt). Die Gerichtsbarkeit war zwischen dem Bischof und den Markgrafen von Baden-Durlach gerteilt, erst 1769 konnte der Bischof seine volle Landeshoheit durchsetzen. 1803 fiel das rechtsrheinische Gebiet des Hochstifts an Baden (vgl. Bestand 85). 1992 Abgabe von Akten der Unter- und Mittelbehörden aus der Zeit nach 1806 an das Staatsarchiv Freiburg.
Inhalt und Bewertung
Auseinandersetzungen um Landeshoheit; Testamente und Inventare.
Überlieferung und Erschließung: Bestand GLA 176 wurde im Generallandesarchiv als Pertinenzbestand vorwiegend aus Akten des Hochstifts Basel und baden-durlachischer Zentralbehörden gebildet. Vgl. Bestand 85. Das Findbuch von 1955 von Julius Kastner wurde im Rahmen eines Konversionsprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft 2009 online gestellt. 1992 wurden Akten südbadischer Mittel- und Unterbehörden nach 1806 an das Staatsarchiv Freiburg abgegeben; im vorliegenden Findbuch blieben die Titelaufnahmen aber als Verweisungen (StAF) erhalten.
Geschichte und Inhalt: Schliengen war Sitz einer Landvogtei, von der aus die rechtsrheinischen Teile des Hochstifts Basel verwaltet wurden. Dazu gehörten die Orte Huttingen, Istein, Mauchen und Steinenstadt. Auf Grund komplizierter Rechtsverhältnisse war die Gerichtsbarkeit so zwischen dem Bischof und den Markgrafen von Baden-Durlach verteilt, daß der Bischof in Schliengen selbst, der Markgraf in den umliegenden Gemeinden Recht zu sprechen hatte. Erst 1769 konnte der Bischof seine volle Landeshoheit durchsetzen. 1803 fiel das rechtsrheinische Gebiet des Hochstifts an Baden. Das Schriftgut über die Auseinandersetzungen zwischen Hochstift und Markgrafschaft um die Landeshoheit bildet einen Schwerpunkt im Bestand, ebenso über Ansprüche Vorderösterreichs und der Johanniterkommenden Heitersheim und Neuenburg. Auffallend ist die hohe Zahl bäuerlicher Testamente und Inventare des 17. und 18. Jahrhunderts aus Schliengen selbst. Karlsruhe, im Oktober 2009 Konrad Krimm
Schliengen war Sitz einer Landvogtei, von der aus die rechtsrheinischen Teile des Hochstifts Basel verwaltet wurden (Huttingen, Istein, Mauchen und Steinenstadt). Die Gerichtsbarkeit war zwischen dem Bischof und den Markgrafen von Baden-Durlach gerteilt, erst 1769 konnte der Bischof seine volle Landeshoheit durchsetzen. 1803 fiel das rechtsrheinische Gebiet des Hochstifts an Baden (vgl. Bestand 85). 1992 Abgabe von Akten der Unter- und Mittelbehörden aus der Zeit nach 1806 an das Staatsarchiv Freiburg.
Inhalt und Bewertung
Auseinandersetzungen um Landeshoheit; Testamente und Inventare.
Überlieferung und Erschließung: Bestand GLA 176 wurde im Generallandesarchiv als Pertinenzbestand vorwiegend aus Akten des Hochstifts Basel und baden-durlachischer Zentralbehörden gebildet. Vgl. Bestand 85. Das Findbuch von 1955 von Julius Kastner wurde im Rahmen eines Konversionsprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft 2009 online gestellt. 1992 wurden Akten südbadischer Mittel- und Unterbehörden nach 1806 an das Staatsarchiv Freiburg abgegeben; im vorliegenden Findbuch blieben die Titelaufnahmen aber als Verweisungen (StAF) erhalten.
Geschichte und Inhalt: Schliengen war Sitz einer Landvogtei, von der aus die rechtsrheinischen Teile des Hochstifts Basel verwaltet wurden. Dazu gehörten die Orte Huttingen, Istein, Mauchen und Steinenstadt. Auf Grund komplizierter Rechtsverhältnisse war die Gerichtsbarkeit so zwischen dem Bischof und den Markgrafen von Baden-Durlach verteilt, daß der Bischof in Schliengen selbst, der Markgraf in den umliegenden Gemeinden Recht zu sprechen hatte. Erst 1769 konnte der Bischof seine volle Landeshoheit durchsetzen. 1803 fiel das rechtsrheinische Gebiet des Hochstifts an Baden. Das Schriftgut über die Auseinandersetzungen zwischen Hochstift und Markgrafschaft um die Landeshoheit bildet einen Schwerpunkt im Bestand, ebenso über Ansprüche Vorderösterreichs und der Johanniterkommenden Heitersheim und Neuenburg. Auffallend ist die hohe Zahl bäuerlicher Testamente und Inventare des 17. und 18. Jahrhunderts aus Schliengen selbst. Karlsruhe, im Oktober 2009 Konrad Krimm
548 Fasz. (Nummernbereich 1-560)
Bestand
Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S.318
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) (Tektonik)
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- Schliengen, Herrschaft, Amt und Stadt (Tektonik)
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