Johann von der Leyen bekennt, daß er als Bürge anstelle seines (å)Vaters Kuno von der Leyen eingetreten ist, als welcher dieser dem Grafen Philipp von Virneburg und zu Neuenahr, Herrn zu Saffenburg, wegen dessen Schuld gegen Ulrich, Herrn zu Eltz und zu Brohl, gedient hatte. Die Schuldsumme beträgt 1500 rheinische Gulden kurfürstlicher Münze, wovon jährlich 75 rheinische Gulden zu geben sind. Johann gelobt an Eides Statt, alle Bürgenverpflichtungen einzuhalten, wie sie im Hauptbrief niedergelegt sind, und verspricht die Einhaltung der Verpflichtungen, so als ob er den Hauptbrief mitbesiegelt hätte. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh. - Rv.