Graf Asmus von Wertheim urkundet, dass er Heinrich von Seinsheim und dessen Frau Dorothea 800 fl. rh. schuldig ist, zahlbar an Petri Kathedra über ein Jahr zuzüglich des Zinses von 40 fl. Er stellt benannte Bürgen, die zum Einlager verpflichtet sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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