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10 Woldsen oder Es wird keine Ruhe geben
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Vorlass Ingrid Bachér >> Druck- und Schriftgut – Buch (gedruckt)
1982
In diesem Buch gestaltet Ingrid Bachér eine Geschichte, die sich unmittelbar aus ihrer Familientradition ableitet. Behandelt wird der Konflikt Theodor Storms, Urgroßvater Bachérs, mit seinem Sohn Hans Woldsen, Bachérs Großonkel zweiten Grades. Beide haben sich voneinander entfremdet, was nicht zuletzt an den Ansprüchen liegt, die Storm an seinen Sohn stellt – nun ist er nach Würzburg gekommen, um dem Sohn einen letzten Anschub zu geben, damit dieser endlich sein Medizinstudium beenden möge: "Er wünschte, Hans gefällig zu sein, um wieder von ihm aufgenommen zu werden, und konnte doch nicht darauf verzichten, ihm gewisse Vorschriften zu machen, damit er in ein Leben kam, wie es für ihn paßte und wünschenswert war, und mit dem er sich einfügen konnte in die Familie, ihren einzigen Halt."
Hier zeigt sich bereits der Zentralkonflikt des Buches, der patriarchale Druck, den Sohn zu einem bürgerlichen Funktionieren zu bewegen. Stets hat Woldsen mit den übergroßen Erwartungen des Vaters leben müssen, das hat ihn psychisch verkorkst, dazu leidet er an starkem Asthma. Dass sein Vater nun in der Endphase seiner Examina nach Würzburg gekommen ist, um ihn zu unterstützen, empfindet Woldsen als geradezu widersinnig, "daß jener, der ihm stets Angst vorm Versagen beigebracht hatte, nur gekommen war, um ihm darüber hinwegzuhelfen."
Storm kommt zwar zur Erkenntnis, dass er beständig darin fehlt, da er - in einer Form übersteigerten Pragmatismus - immer versucht, alles handhabbar und brauchbar zu machen - selbst die Gedichte, die er zum Tod seiner ersten Frau, Woldsens Mutter, verfasst hatte, veröffentlichte er sofort, was dieser ihm nie verzieh. Auslöser für dieses blitzartige Begreifen Storms ist ein äußeres Ereignis, eine Ausnahmesituation, die Überschwemmung der Würzburger Altstadt, eine Truppe von Kunstreitern rettet ihre vier Pferde und Bühnenkostüme.
Solche äußeren Stimuli, die emotionale oder gedankliche Prozesse lostreten, begegnen den Lesern von Ingrid Bachér immer wieder, auch in anderen Büchern.
Doch trotz dieses Wissens vermag Storm sein Verhalten nicht zu ändern, belagert den Sohn weiterhin mit seinen Ansprüchen. Woldsen kann er aber auf diese Weise nicht erreichen, dieser verabscheut "diese[n] Zustutzer[n] des Ungewöhnlichen ins Brauchbare, kleine Faßliche". Woldsen möchte sich der tödlichen Rationalität der bürgerlichen Gesellschaft entziehen. Apodiktisch hält er dem Vater vor: "Nichts wird geschenkt, was nicht später aufgerechnet, vorgehalten und zurückerwartet wird. Alles ist nur noch ein Tausch. Mich ekelt vor diesem Nützlichkeitsdenken.“ Und: „Meine Art zu leben ist nicht regellos, auch wenn sie dir oft regelwidrig erscheint. Und je mehr du versuchst, mich zu zwingen, zu sein, wie du willst, um so schneller brichst du deine Macht."
Storm fährt, kurz vor Abschluss der Examina ab, seine Mission ist gescheitert, obwohl Woldsen tatsächlich den Arztberuf aufnimmt, aber eben auf seine Art – nicht orientiert an einem kalten Erwerbsstreben. Am Ende erfährt der Leser, dass Woldsen, früh an Tuberkulose verstorben, sich zuletzt offensichtlich als Armenarzt engagiert hat.
In diesem Text zeigt sich ein roter Faden, der Bachérs Werk durchzieht – nämlich der Einsatz für die Schwachen, Unperfekten, denen es nicht gelingt, sich reibungslos in die rationalistische Gesellschaftsmaschine einzufügen. Demgemäß sympathisiert die Erzählerin eindeutig mit Woldsen - gegen Storm.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
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