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Johann Eberhard Petzmann bekundet als Bevollmächtigter des Burkhard Sebastian von Ottenstein, dass Johann Georg Herzog zu Sachsen-Weimar und Salentin Ernst Graf zu Manderscheid-Blankenheim diesen, laut inseriertem Lehnsbrief, mit dem Hof zu Wallmenroth belehnt haben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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