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Der Abt des Schottenklosters in Würzburg David beurkundet: Erhard Schönmann, der Syndikus des Abtes Georg [Salzkestner] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg, hat ihm eine Urkunde des Dekans des Stifts St. Jakob in Bamberg Peter Hoffmann vom 11. August 1449 [vgl. eigenes Regest] vorgelegt, die hier im Wortlaut inseriert ist. Darin hat Peter Hoffmann erklärt, dass er von Papst Nikolaus V. laut dessen Urkunde vom 28. Februar 1448, die hier ebenfalls im Wortlaut inseriert ist, zusammen mit mehreren Kollegen zum Richter und Konservator des Klosters St. Stephan bestellt wurde. Da er diese Aufgabe nicht persönlich übernehmen kann, hat er ihn zusammen mit einigen Kollegen zu seinen bevollmächtigten Stellvertretern ernannt. Daher hat nun Abt David auf Antrag des Klostersyndikus als stellvertretender Richter und Konservator des Klosters St. Stephan die Exkommunikation über Heinrich Schenk von Rossberg verhängt. Dieser bestreitet dem Kloster das Weiderecht in der Gemarkung des Dorfes Oberdürrbach und hat die Knechte des Klosters massiv an dessen Ausübung gehindert. Er befiehlt den Empfängern, dies in ihren Amtssprengeln öffentlich bekanntzumachen und lässt darüber von dem öffentlichen Notar Peter Trach ein Notariatsinstrument ausfertigen. Zeugen: Der Würzburger Domvikar Martin Schwab, der Kleriker Johannes Fabri und der Anwalt am geistlichen Gericht in Würzburg Konrad Schalbrecht. Aussteller: Abt des Schottenklosters in Würzburg. Empfänger: Geistlichkeit sowie öffentliche Notare und Schreiber in Stadt und Diözese Würzburg
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Der Abt des Schottenklosters in Würzburg David beurkundet: Erhard Schönmann, der Syndikus des Abtes Georg [Salzkestner] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg, hat ihm eine Urkunde des Dekans des Stifts St. Jakob in Bamberg Peter Hoffmann vom 11. August 1449 [vgl. eigenes Regest] vorgelegt, die hier im Wortlaut inseriert ist. Darin hat Peter Hoffmann erklärt, dass er von Papst Nikolaus V. laut dessen Urkunde vom 28. Februar 1448, die hier ebenfalls im Wortlaut inseriert ist, zusammen mit mehreren Kollegen zum Richter und Konservator des Klosters St. Stephan bestellt wurde. Da er diese Aufgabe nicht persönlich übernehmen kann, hat er ihn zusammen mit einigen Kollegen zu seinen bevollmächtigten Stellvertretern ernannt. Daher hat nun Abt David auf Antrag des Klostersyndikus als stellvertretender Richter und Konservator des Klosters St. Stephan die Exkommunikation über Heinrich Schenk von Rossberg verhängt. Dieser bestreitet dem Kloster das Weiderecht in der Gemarkung des Dorfes Oberdürrbach und hat die Knechte des Klosters massiv an dessen Ausübung gehindert. Er befiehlt den Empfängern, dies in ihren Amtssprengeln öffentlich bekanntzumachen und lässt darüber von dem öffentlichen Notar Peter Trach ein Notariatsinstrument ausfertigen. Zeugen: Der Würzburger Domvikar Martin Schwab, der Kleriker Johannes Fabri und der Anwalt am geistlichen Gericht in Würzburg Konrad Schalbrecht. Aussteller: Abt des Schottenklosters in Würzburg. Empfänger: Geistlichkeit sowie öffentliche Notare und Schreiber in Stadt und Diözese Würzburg
Der Abt des Schottenklosters in Würzburg David beurkundet: Erhard Schönmann, der Syndikus des Abtes Georg [Salzkestner] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg, hat ihm eine Urkunde des Dekans des Stifts St. Jakob in Bamberg Peter Hoffmann vom 11. August 1449 [vgl. eigenes Regest] vorgelegt, die hier im Wortlaut inseriert ist. Darin hat Peter Hoffmann erklärt, dass er von Papst Nikolaus V. laut dessen Urkunde vom 28. Februar 1448, die hier ebenfalls im Wortlaut inseriert ist, zusammen mit mehreren Kollegen zum Richter und Konservator des Klosters St. Stephan bestellt wurde. Da er diese Aufgabe nicht persönlich übernehmen kann, hat er ihn zusammen mit einigen Kollegen zu seinen bevollmächtigten Stellvertretern ernannt. Daher hat nun Abt David auf Antrag des Klostersyndikus als stellvertretender Richter und Konservator des Klosters St. Stephan die Exkommunikation über Heinrich Schenk von Rossberg verhängt. Dieser bestreitet dem Kloster das Weiderecht in der Gemarkung des Dorfes Oberdürrbach und hat die Knechte des Klosters massiv an dessen Ausübung gehindert. Er befiehlt den Empfängern, dies in ihren Amtssprengeln öffentlich bekanntzumachen und lässt darüber von dem öffentlichen Notar Peter Trach ein Notariatsinstrument ausfertigen. Zeugen: Der Würzburger Domvikar Martin Schwab, der Kleriker Johannes Fabri und der Anwalt am geistlichen Gericht in Würzburg Konrad Schalbrecht. Aussteller: Abt des Schottenklosters in Würzburg. Empfänger: Geistlichkeit sowie öffentliche Notare und Schreiber in Stadt und Diözese Würzburg
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 551
Urkunden Historischer Verein Nr. 879; Urkunden Historischer Verein 1483 Juni 20
Registratursignatur/AZ: 27 (18. Jh.); Ge x 23 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf., lat. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Schottenkloster Würzburg, Abt; an braunen Fäden anhängend, leicht besch. S 2: Peter Trach; Signet, unbesch.
Eigentum der Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte
David, Würzburg, Schottenkloster, Abt
Schönmann, Erhard, Würzburg, geistliches Gericht, Anwalt
Salzkestner, Georg, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt
Hoffmann, Peter, Bamberg, Stift St. Jakob, Dekan
Nikolaus V., Papst
Honorius III., Papst
Friedrich II., Kaiser
Karl IV., Kaiser
Bonifaz VIII., Papst
Kosbod, Reinward von, Würzburg, Domherr
Kere, Konrad von der, Würzburg, Domherr
Hoeloch, Georg, Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker
Bebinger, Ulrich, Würzburg, Domvikar
Coburger, Gregor, Würzburg, Domvikar
Allwege, Konrad, Würzburg, Stift Haug, Vikar
Liebhart, Thomas
Schutz, Thomas
Fabri, Johannes, Notar, öffentlicher
Lochner, Ulrich, Notar, öffentlicher
Schenk von Rossberg, Heinrich
Sixtus IV., Papst
Schwab, Martin, Würzburg, Domvikar
Fabri, Johannes, Kleriker
Schalbrecht, Konrad, Würzburg, geistliches Gericht, Anwalt
Trach, Peter, Notar, öffentlicher
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.