Der Abt des Schottenklosters in Würzburg David beurkundet: Erhard Schönmann, der Syndikus des Abtes Georg [Salzkestner] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg, hat ihm eine Urkunde des Dekans des Stifts St. Jakob in Bamberg Peter Hoffmann vom 11. August 1449 [vgl. eigenes Regest] vorgelegt, die hier im Wortlaut inseriert ist. Darin hat Peter Hoffmann erklärt, dass er von Papst Nikolaus V. laut dessen Urkunde vom 28. Februar 1448, die hier ebenfalls im Wortlaut inseriert ist, zusammen mit mehreren Kollegen zum Richter und Konservator des Klosters St. Stephan bestellt wurde. Da er diese Aufgabe nicht persönlich übernehmen kann, hat er ihn zusammen mit einigen Kollegen zu seinen bevollmächtigten Stellvertretern ernannt. Daher hat nun Abt David auf Antrag des Klostersyndikus als stellvertretender Richter und Konservator des Klosters St. Stephan die Exkommunikation über Heinrich Schenk von Rossberg verhängt. Dieser bestreitet dem Kloster das Weiderecht in der Gemarkung des Dorfes Oberdürrbach und hat die Knechte des Klosters massiv an dessen Ausübung gehindert. Er befiehlt den Empfängern, dies in ihren Amtssprengeln öffentlich bekanntzumachen und lässt darüber von dem öffentlichen Notar Peter Trach ein Notariatsinstrument ausfertigen. Zeugen: Der Würzburger Domvikar Martin Schwab, der Kleriker Johannes Fabri und der Anwalt am geistlichen Gericht in Würzburg Konrad Schalbrecht. Aussteller: Abt des Schottenklosters in Würzburg. Empfänger: Geistlichkeit sowie öffentliche Notare und Schreiber in Stadt und Diözese Würzburg

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Staatsarchiv Würzburg
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