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Konrad von Limburg, genannt Meister Konrad, Bürger zu Weilburg, und seine Frau Eyle bekunden, daß sie von Herrn Johann 'Strabin', Kanoniker im Stift Weilburg, zu Erbrecht erhalten haben einen Weingarten und Erbschaft oben am Ende 'der Ruschinbach' und unter Kubacher Weg gegen 7 Schilling ewiger Pfenniggülte Weilburger Währung, fällig am 11. November Zahlen sie bis dahin oder binnen sechs Wochen und drei Tagen danach nicht, so kann der vorgenannte Herr Johann oder der, welcher diese Urkunde mit dessen Wissen und Willen innehat, über das Gut wie über eigenes Gut verfügen. - Junker Henne von Hattstein, genannt von Hartenfels, Vogt zu Weilburg, Hermann, Gunthers Eidam, von Allendorf ('Aldindorff'), Bürgermeister, Philipp von Allendorf und Dietrich Hottorffer, Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt an.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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