Die Gemeinde Auenheim verpflichtet sich, nach Abgang der alten Schiffsmühle, statt der bisher von derselben entrichteten 18 Viertel jährlichen Mühlmolzer künftig, bis wieder eine neue Mühle erbaut wurde, 12 Viertel Mühlmolzer an die Amtsschaffnei abzuliefern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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