Christian, Mathias und Martin Haubennestel, Vater und Söhne, zu Hargarten bekennen, daß ihnen Hans Müller zum Moos ein Darlehen von 80 fl Landswährung zu einem jährlichen, an Martini fälligen Zins von 4 fl gewährt hat. Sie verpfänden dafür ihr Gut zu Hargarten, das dem Kloster Weingarten jährlich 4 Scheffel Hafer und 8 Batzen sowie Hans Spen aus dem Walenhäuslein (=Wallenhaus?) 4 fl gibt. Das Kapital kann nach sechs Jahren zu Martini gekündigt werden. Laut Rückvermerk vom 28. September 1615 wurden Hans Müller im Moos 84 fl durch den Großkellereischreiber Jakob Holl in Gegenwart des Konventualen P. Johannes Rieber und des Theis Haubennestel gezahlt.