Schultheiss, Richter, Rat und Bürger der Stadt Leonberg ergeben sich an das Reich und an Esslingen, bestimmen, dass der jeweilige Esslinger Vogt auch der Ihrige ist, sollen vom 11. November (Martins tage) an 4 Jahre steuerfrei sein und dann 60 Pfund Heller jährlich zahlen, vom Umgeld, das ihnen verbleibt, sollen sie jährlich 10 Pfund Heller dem Landvogt geben, ihre Güter sollen in den alten Rechten bleiben; die Abgabe von Neubrüchen (riutgelte) zu Eltingen soll abgeschafft werden und sie sollen daselbst das hergebrachte Markgenossenschaftsrecht haben, (sulen han ain gemain hainreitin als wir sie herbraht haben) sie sollen ihr Vieh in Wald und Mark von Gerlingen und die Bewohner dieses Dorfes in die der umliegenden württembergischen Dörfer treiben dürfen; sie sollen im nächsten Jahr nicht gegen Württemberg ziehen, man soll Richtenberg brechen; die Erben Albrechts des alten Schultheissen sel. sollen solange von der Abgabe von 6 Pfund Heller von einer Mühle befreit sein, bis der Schaden, den sie erleiden, weil ihnen der Graf von Württemberg eine Güte geben sollte, ersetzt ist, Heinrich der Schultheiss und Albrecht der Härrer sollen in dem Gebiet nicht mehr walten (gephelegen); sie sollen selbst einen Schultheiss wählen; wenn kein König vorhanden ist, sollen sie den Bürgern von Esslingen untertan sein, welche einen Vogt einsetzen sollen; Esslingen soll die bisher dem Grafen bezahlten Abgaben erhalten, soll jedoch mit diesem sich nicht vergleichen, ohne Leonberg in den Vergleich mit einzuschliessen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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