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König Heinrich V. bestätigt dem Kloster Gottesaue die Gründung und Dotation durch den Grafen Berthold von Hohenberg, die von diesem getroffenen Bestimmungen über freie Wahl des Abts und des Vogts und deren Rechte und Pflichten, die Unterstellung unter den Heiligen Stuhl sowie den Besitz des Klosters und legt die Grenzen des Immunitätsbezirkes fest

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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