Der Komtur Burkhard [von Tannenberg] und die Brüder der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munrichstat") bekennen: Der Priester Dietrich Kranz und [seine] Schwester Adelheid von Gelnhausen haben ihnen ihr Gut in Rannungen, das sie mit eigenen Mitteln von der Frau Schenkin erworben haben, geschenkt. Sie behalten sich allerdings den Nießbrauch des Gutes auf Lebenszeit vor. Stirbt ein Teil, dann fallen die Erträge des Gutes an den überlebenden Teil. Erst nach ihrer beider Tod gehört das Gut endgültig der Kommende. Zeugen: Aus der Kommende die Priesterbrüder [Heinrich] von Diebach ("Dipach"), H[einrich] von Gelnhausen und Gusso, die Ritterbrüder Heinrich von Henneberg, K[onrad] von Isenburg, Wolfram von Ostheim und Dipold sowie alle anderen Brüder. Datum 1296 in die beatorum Johannis et Pauli. Aussteller: Deutschordenskommende Münnerstadt. Empfänger: Dietrich Kranz und Adelheid von Gelnhausen