Anspruch auf den Nachlaß des Johann von Obenrath, Großvaters der Ehefrau des Appellanten, bestehend u. a. aus zehn Morgen Land, zwei Gärten und einem Baumgarten zu Siersdorf. Nach Johanns Tod hatte auch seine dritte Frau Beel Gebels Ansprüche angemeldet, eine Kommission des Erzbischofs von Köln sprach seiner Enkelin jedoch den gesamten Nachlaß zu. Der Appellat, Schwager des Appellanten, erkannte die Entscheidung nicht an. Die Erben schlossen 1611 vor dem Schultheiß und den Schöffen des Stadtgerichts Brühl einen Vergleich. Der Erblasser wird in der Klageschrift Johann von Obenrath, später meist Johann Dravant genannt, seine dritte Frau Beel Gebels bzw. Beel Dravant.
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Anspruch auf den Nachlaß des Johann von Obenrath, Großvaters der Ehefrau des Appellanten, bestehend u. a. aus zehn Morgen Land, zwei Gärten und einem Baumgarten zu Siersdorf. Nach Johanns Tod hatte auch seine dritte Frau Beel Gebels Ansprüche angemeldet, eine Kommission des Erzbischofs von Köln sprach seiner Enkelin jedoch den gesamten Nachlaß zu. Der Appellat, Schwager des Appellanten, erkannte die Entscheidung nicht an. Die Erben schlossen 1611 vor dem Schultheiß und den Schöffen des Stadtgerichts Brühl einen Vergleich. Der Erblasser wird in der Klageschrift Johann von Obenrath, später meist Johann Dravant genannt, seine dritte Frau Beel Gebels bzw. Beel Dravant.
AA 0627, 1700 - F 78/211
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1575-1613 (1400-1613)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Faßbender, Brühl (Erzstift Köln), (Bekl.) Beklagter: Nicolaus Faßbender, Brühl, (Kl.); Gerhard Wolfskeel, kurfürstl. köln. Amtmann zu Brühl und Deutz Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Brenzlin (1575) - Dr. Johann Philipp Hirter 1603 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurenz Wilthelm 1575 - Dr. Bernhard Kuehorn 1575 - Dr. Jacob Sechel 1575 - Dr. Johann Augspurger 1575 - Dr. Laurentius Vomelius 1577 - Lic. Sigismund Hafner 1602 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Gerhard Wolfskeel, Amtmann zu Brühl als Kommissar des Erzbischofs von Köln (1574) - 2. RKG 1575-1613 (1400-1613) Beweismittel: Designatio defectarum: Mängel in der Vorinstanz (Q 11). Bericht des Gerhard Wolfskeel an den Kurfürsten mit Verhör der Kontrahenten 1574 (Q 34). Urteil der erzbischöflichen Kommissare in Sachen Faßbender ./. Beel Dravant 1570, mit genauer Benennung der umstrittenen Güter (Q 36). Fünf Schriftstücke (Verschreibung, Vertrag, Registerauszug) zum Nachweis, daß die umstrittenen Güter von der ersten Frau des Johann Dravant stammen, 1400, 1450, 1455 (Q 66-70). Vergleich 1611 (252-253). Beschreibung: 8 cm, 253 Bl., lose; Q 1-77, Q 7 (Vorakten), 9, 46*-64* und 77* fehlen, 3 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:43 MESZ