Anspruch auf den Nachlaß des Johann von Obenrath, Großvaters der Ehefrau des Appellanten, bestehend u. a. aus zehn Morgen Land, zwei Gärten und einem Baumgarten zu Siersdorf. Nach Johanns Tod hatte auch seine dritte Frau Beel Gebels Ansprüche angemeldet, eine Kommission des Erzbischofs von Köln sprach seiner Enkelin jedoch den gesamten Nachlaß zu. Der Appellat, Schwager des Appellanten, erkannte die Entscheidung nicht an. Die Erben schlossen 1611 vor dem Schultheiß und den Schöffen des Stadtgerichts Brühl einen Vergleich. Der Erblasser wird in der Klageschrift Johann von Obenrath, später meist Johann Dravant genannt, seine dritte Frau Beel Gebels bzw. Beel Dravant.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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