Relationen des Gesandten beim Wiener Kongress Freiherrn von Linden
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 50/02 Bü 296
E 71 b Fasz. 12
E 36 Lit. E Fasz. 01
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 50/02 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betr. Württembergische Gesandtschaft in Wien (mit Kongressgesandtschaft 1815)
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betr. Württembergische Gesandtschaft in Wien (mit Kongressgesandtschaft 1815) >> 1. Relationen
Aug. - Okt. 1814
Enthält v. a.: Reise und Ankunft des Gesandten in Wien, Besprechungen mit dem Fürsten Metternich, Geschäftsordnung des Kongresses, Kreis der Teilnehmer, Teilnahme Frankreichs, Portugals und Schwedens, Teilnahme Bayerns, Hannovers und Württembergs und deren Stellung innerhalb Deutschlands, Verhandlungen über eine deutsche Verfassung, Unterredungen mit dem bayerischen Gesandten Fürsten Wrede
Darin v.a.: Entwurf einer Instruktion für von Linden als Gesandter des Königs von Württemberg auf dem Wiener Kongress (mit Begl. Schreiben an den König und Anmerkungen der Minister von Mandelsloh und Wintzingerode) vom 26. und 29. August 1814; Notenwechsel des Königs von Württemberg mit dem österreichischen Außenminister betr. Teilnahme von Jasmunds am Wiener Kongress; Entwürfe für eine Verfassung Deutschlands mit Anmerkungen von Lindens; 'Flüchtige Gedanken über das Resultat der Unterredung des Königs Majestät (von Württemberg) mit dem Fürsten Metternich in der Audienz vom 30.9.1814'; Vollmacht des Königs von Württemberg für Franz Joseph von Linden zur Teilnahme am Wiener Kongress vom 14.10.1814 (Entwurf); Protokolle der Sitzungen 1-6 des zur Besprechung der deutschen Angelegenheiten zusammengetretenen Comités der Vertreter der deutschen Staaten (mit Anmerkungen von Hartmanns und von Lindens) vom 14. - 22.10.1814
Darin v.a.: Entwurf einer Instruktion für von Linden als Gesandter des Königs von Württemberg auf dem Wiener Kongress (mit Begl. Schreiben an den König und Anmerkungen der Minister von Mandelsloh und Wintzingerode) vom 26. und 29. August 1814; Notenwechsel des Königs von Württemberg mit dem österreichischen Außenminister betr. Teilnahme von Jasmunds am Wiener Kongress; Entwürfe für eine Verfassung Deutschlands mit Anmerkungen von Lindens; 'Flüchtige Gedanken über das Resultat der Unterredung des Königs Majestät (von Württemberg) mit dem Fürsten Metternich in der Audienz vom 30.9.1814'; Vollmacht des Königs von Württemberg für Franz Joseph von Linden zur Teilnahme am Wiener Kongress vom 14.10.1814 (Entwurf); Protokolle der Sitzungen 1-6 des zur Besprechung der deutschen Angelegenheiten zusammengetretenen Comités der Vertreter der deutschen Staaten (mit Anmerkungen von Hartmanns und von Lindens) vom 14. - 22.10.1814
1 Bü, 1-40
Archivale
mit Beilagen
Deutschland [D]; Verfassungsentwürfe
Wien [A]; Kongress 1815
Wien [A]; Württembergische Gesandtschaft
Württemberg; Gesandtschaft in Österreich
Wiener Kongress 1814-1815
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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