Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtags zum Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über einen Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten und die Koordinierung des ersten Fernsehprogramms (Abschluss des Koordinierungsabkommens am 17. April 1959).

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv