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Johann Rucker von Neenstetten ("Nönsteten") [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Ulrich Löw ("Lay") und Daniel Schleicher sowie der Hofmeister Thomas Leibheimer des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] einen Hof des Spitals in Neenstetten, den vormals Wolfgang ("Wolff") Ostertag bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 6 Imi Roggen und 6 Imi Hafer, 6 Schilling Heller Heugeld, 2 Hühner, 1 Fastnachtshuhn und 100 Eier nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt der Hof wieder an das Spital zurück. Er oder seine Erben können das Erbrecht an dem Hof veräußern, wobei aber den Spitalpflegern ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei Besitzerwechseln steht dem Spital von dem bisherigen Inhaber eine Weglöse in Höhe von 4 Gulden zu und von dem neuen Inhaber ein Handlohn in gleicher Höhe zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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