Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 1. Mai 1636 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Tochter des Thomas von Drolshagen zu Lüdgenbeck, deren Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 120 Reichstaler, zahlbar in termino Philippi et Jacobi ab dem Jahr 1637 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 2.000 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Notar Johannes Jäger bezeugt am 4. Oktober und 15. November 1648, dass die Eheleute Everwin von Drolshagen und Elisabeth Bischoping vor ihm erschienen und angaben, von der obigen Rentverschreibung 1.000 Reichstaler an die Gebrüder Franz und Wennemar Dietrich von Ascheberg zediert und transportiert zu haben. Franz von Ascheberg, Dechant zu St. Mausitz, bezeugt am 9. August 1679, dass von obiger Rentverschreibung 1.000 Reichstaler laut seinem Testament für eine Seelenmesse dem Konvent zu St. Mausitz zu übertragen seien