Anna Toblerin, Michel Rentzen zu Ygendorf Witwe, bekundet, daß sie mit Bewilligung des Jacob Tobler, ihres Bruders, und des Martin Benn, beide von Diettelhofen, als der ihr zugeordneten Pfleger, von Abt Johann von Salem mit dem Hof und Gut des Klosters zu Ygendorf, bestehend aus Haus, Hofraite, Scheuer, Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wunn und Weid, mit Ehäftinen, Gewohnheiten und Rechten, wie das vorher ihr Mann Michel Rentz innehatte, zu Erblehen empfangen hat. Sie verspricht, das Gut in gutem Zustand zu erhalten, kein Holz zu verkaufen, es sei denn zu des Hofes und Gutes Notdurft und nach Erblehens Brauch. Zu jährl. Zins wird sie geben 3 Malter Veesen, 2 Malter Roggen, 2 Malter Hafer, 1 Pfund 5 Schilling, alles Riedlinger Meß und Währung, 4 Hühner, 1 Henne und 1 Viertel Eier, alles fällig auf Martinstag zu Riedlingen in das Haus des Kloster. Dafür soll sie das Kloster bei dem Gut lassen und den Zins nicht steigern. Will sie das Gut verkaufen, was sie tun kann, so hat das Kloster um 1 Gulden weniger als den ausbedungenen Kaufpreis das Vorkaufsrecht. Beim Verkauf ist 1 Gulden zu Weglöse und 1 Gulden zu Handlohn zu geben. Hält sie sich nicht an die Abmachungen, so fällt das Gut dem Kloster heim
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Anna Toblerin, Michel Rentzen zu Ygendorf Witwe, bekundet, daß sie mit Bewilligung des Jacob Tobler, ihres Bruders, und des Martin Benn, beide von Diettelhofen, als der ihr zugeordneten Pfleger, von Abt Johann von Salem mit dem Hof und Gut des Klosters zu Ygendorf, bestehend aus Haus, Hofraite, Scheuer, Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wunn und Weid, mit Ehäftinen, Gewohnheiten und Rechten, wie das vorher ihr Mann Michel Rentz innehatte, zu Erblehen empfangen hat. Sie verspricht, das Gut in gutem Zustand zu erhalten, kein Holz zu verkaufen, es sei denn zu des Hofes und Gutes Notdurft und nach Erblehens Brauch. Zu jährl. Zins wird sie geben 3 Malter Veesen, 2 Malter Roggen, 2 Malter Hafer, 1 Pfund 5 Schilling, alles Riedlinger Meß und Währung, 4 Hühner, 1 Henne und 1 Viertel Eier, alles fällig auf Martinstag zu Riedlingen in das Haus des Kloster. Dafür soll sie das Kloster bei dem Gut lassen und den Zins nicht steigern. Will sie das Gut verkaufen, was sie tun kann, so hat das Kloster um 1 Gulden weniger als den ausbedungenen Kaufpreis das Vorkaufsrecht. Beim Verkauf ist 1 Gulden zu Weglöse und 1 Gulden zu Handlohn zu geben. Hält sie sich nicht an die Abmachungen, so fällt das Gut dem Kloster heim
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Nr. 278
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden
Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden >> 1. Urkunden
1554 September 22 (1554 September 22 (Samstag nach Mathäus des hl. Zwölfboten))
Urkunden
Siegler: Jos v. Hornstein zu Göffingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Rückschriften: 1. 1554 Annen Toblerinen von Ygendorf Revers LIII; obeit 66, 2. Ist yetz Michel Rentzen ihrem Son gelihen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Rückschriften: 1. 1554 Annen Toblerinen von Ygendorf Revers LIII; obeit 66, 2. Ist yetz Michel Rentzen ihrem Son gelihen
Benn, Martin
Hornstein, Jos von; Ritter zu Göffingen
Johann V.; Abt von Salem (1553-1558)
Rentz, Michel; Uigendorf
Tobler, Anna
Tobler, Jakob
Dietelhofen, Unlingen BC
Riedlingen BC
Salem FN
Uigendorf, Unlingen BC
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ
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