Anna Toblerin, Michel Rentzen zu Ygendorf Witwe, bekundet, daß sie mit Bewilligung des Jacob Tobler, ihres Bruders, und des Martin Benn, beide von Diettelhofen, als der ihr zugeordneten Pfleger, von Abt Johann von Salem mit dem Hof und Gut des Klosters zu Ygendorf, bestehend aus Haus, Hofraite, Scheuer, Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wunn und Weid, mit Ehäftinen, Gewohnheiten und Rechten, wie das vorher ihr Mann Michel Rentz innehatte, zu Erblehen empfangen hat. Sie verspricht, das Gut in gutem Zustand zu erhalten, kein Holz zu verkaufen, es sei denn zu des Hofes und Gutes Notdurft und nach Erblehens Brauch. Zu jährl. Zins wird sie geben 3 Malter Veesen, 2 Malter Roggen, 2 Malter Hafer, 1 Pfund 5 Schilling, alles Riedlinger Meß und Währung, 4 Hühner, 1 Henne und 1 Viertel Eier, alles fällig auf Martinstag zu Riedlingen in das Haus des Kloster. Dafür soll sie das Kloster bei dem Gut lassen und den Zins nicht steigern. Will sie das Gut verkaufen, was sie tun kann, so hat das Kloster um 1 Gulden weniger als den ausbedungenen Kaufpreis das Vorkaufsrecht. Beim Verkauf ist 1 Gulden zu Weglöse und 1 Gulden zu Handlohn zu geben. Hält sie sich nicht an die Abmachungen, so fällt das Gut dem Kloster heim

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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