1571, Mai 31; Bremen Domdechant Dr. Joachim Hincke, Domsenior Segebade von der Hude und das Bremer Domkapitel überlassen dem Bremer Domherrn Otto Heinrich von Braunschweig-Lüneburg die Kurie des verstorbenen Domherrn Christoph von Ostfriesland für die gleiche Summe, die der Verstorbene seinerzeit erlegt hatte, nämlich 250 Goldgulden, 80 Gulden Münze und 20 Bremer Mark. Der Herzog soll den Hof zeitlebens besitzen, sofern er sein Bremer Domkanonikat nicht resigniert. "denn lesten dach des Mantes May" In dorso: "Verschreibung deß Thumb-Capittuls voer den Thumherren-Hoffe zu Bremen"; "Dieser brieff ist nich in vollmacht, weilen ich vom Capitulo einenn neuwenn Kauffbrieff bekommen. J. J. Schönebecke"; "Dieser Brieff ist noch in Volmacht, weilen ich auch noch zur Zeitt keinen anderen Kauffbrieff vom Capitulo bekommen, Otto Aschen Frese Mpp". (Ausf., Perg.; Sekretsiegel des Domkapitels (= ad causas) beschädigt anhängend)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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