Ulrich Freydenstich bestätigt, dass ihm gegen eine jährliche Gült von einem Schaff Weizen, vier Schaff Korn, einem Schaff Hafer Regensburger Maß, einem Pfund Regensburger Pfennig Wiesgeld und sechs Regensburger Pfennig Stiftsgeld von Propst Johannes und dem Konvent von Rohr ein Erb- und Baurecht an dem Gut zu Wahlsdorf, das freies Eigen des Stifts Rohr ist, verliehen worden ist. Außerdem bestätigt er, dass ihm vom Stift Rohr eine Wiese bei Langquaid (Lanquat) gegen eine jährliche Gült von einem Pfund Regensburger Pfennig zur Nutzung überlassen worden ist. S: Hans Perkhauser, Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv