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Klage der Frau Andreas Stille, geb. Christine Droste ./. die Kinder des + Konrad Werneking, vertreten durch ihren Vormund Apotheker Werner Werneking. Elisabeth Droste, die + Mutter der Beklagten, war die Schwester der Klägerin und hat das elterliche Haus in der Lütkenstegge übernommen. Sie musste die Klägerin mit 300 Th. abfinden und gab ihr 200 Th. in bar und die ‚Herrschaftsbewilligung‘ über 100 Th. (Anlage). Diese 100 Th. waren aber von dem Schuldner nicht zu erlangen. Sie soll sich nun verpflichtet haben, der Klägerin weitere 100 Th. zu bezahlen, sobald sie das Haus an die Kapuziner verkauft haben würde. Als ihre Erben sollen die Beklagten jetzt zahlen.

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Stadtarchiv Münster
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