Klage der Frau Andreas Stille, geb. Christine Droste ./. die Kinder des + Konrad Werneking, vertreten durch ihren Vormund Apotheker Werner Werneking. Elisabeth Droste, die + Mutter der Beklagten, war die Schwester der Klägerin und hat das elterliche Haus in der Lütkenstegge übernommen. Sie musste die Klägerin mit 300 Th. abfinden und gab ihr 200 Th. in bar und die ‚Herrschaftsbewilligung‘ über 100 Th. (Anlage). Diese 100 Th. waren aber von dem Schuldner nicht zu erlangen. Sie soll sich nun verpflichtet haben, der Klägerin weitere 100 Th. zu bezahlen, sobald sie das Haus an die Kapuziner verkauft haben würde. Als ihre Erben sollen die Beklagten jetzt zahlen.
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Klage der Frau Andreas Stille, geb. Christine Droste ./. die Kinder des + Konrad Werneking, vertreten durch ihren Vormund Apotheker Werner Werneking. Elisabeth Droste, die + Mutter der Beklagten, war die Schwester der Klägerin und hat das elterliche Haus in der Lütkenstegge übernommen. Sie musste die Klägerin mit 300 Th. abfinden und gab ihr 200 Th. in bar und die ‚Herrschaftsbewilligung‘ über 100 Th. (Anlage). Diese 100 Th. waren aber von dem Schuldner nicht zu erlangen. Sie soll sich nun verpflichtet haben, der Klägerin weitere 100 Th. zu bezahlen, sobald sie das Haus an die Kapuziner verkauft haben würde. Als ihre Erben sollen die Beklagten jetzt zahlen.
B-C Civ, 1447
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1601-1700
(1621) 1638 - 1640
Darin: Anlage (Abschrift): 1621. Berndt Horstman in Ksp. Dülmen, Bsch. Daldrup, nimmt von Konrad Werneking u. Elisabeth Droste ein Darlehen von 100 Th. auf. Sein Gutsherr Johan Heidenreich von Vorden, Domherr u. Probst des alten Doms, erteilt dazu seine Genehmigung. Erwähnt werden Lic. Johan Morrien, Rat und Landschaftssyndikus; Syndikus Johan Mensing in Osnabrück.
Enthält: Als Zeugen werden vernommen: die Schwester der Klägerin Anna Droste, 30 J. alt, und deren Mann Henrich Stille, 36 J. alt. Der Vater der Klägerin war Johan Droste, lator litterarum am Offizialatgericht.
Enthält: Als Zeugen werden vernommen: die Schwester der Klägerin Anna Droste, 30 J. alt, und deren Mann Henrich Stille, 36 J. alt. Der Vater der Klägerin war Johan Droste, lator litterarum am Offizialatgericht.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:20 MEZ