Statuten der Schusterzunft in Steele und ihre Bestätigung durch die Äbtissin Franziska Christina unter den Bedingungen, dass auch den umliegenden Ortschaften der Beitritt zur Zunft freistehen solle und dass die Zunftgelder nicht zu Schwelgereien, sondern zu nützlichen Zwecken verwandt werden sollen. - Es siegelt die hochfürstliche Kanzlei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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