Statuten der Schusterzunft in Steele und ihre Bestätigung durch die
Äbtissin Franziska Christina unter den Bedingungen, dass auch den
umliegenden Ortschaften der Beitritt zur Zunft freistehen solle und dass die
Zunftgelder nicht zu Schwelgereien, sondern zu nützlichen Zwecken verwandt
werden sollen. - Es siegelt die hochfürstliche Kanzlei.