Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er der Äbtissin und dem Konvent Allerheiligen zu Oberwesel bewilligt hat, dass sie jährlich für 30 Malter Korn, 4 oder 5 Malter Wein sowie 1 oder 2 Malter Erbsen, die sie zu ihrer Provision den Rhein hinab führen, an den pfalzgräflichen Zollstätten Kaub und Bacharach Zollfreiheit genießen sollen. Das Privileg soll gelten, sofern das Kloster ein reformiertes und ehrbares Wesen hält. Kurfürst Friedrich weist seine Zollschreiber, Aufseher und Diener um Beachtung an, wobei er sich einen Widerruf der Zollfreiheit vorbehält.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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