Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Bissersheim 20 Gulden Gülte um 400 Gulden Hauptgeld wiederlöslich verkauft haben, und bewilligt dies vorbehaltlich seiner Obrigkeit und Rechte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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