Kaiser Friedrich III. befreit den Markgrafen Karl I. von Baden und seine Untertanen von dem Zoll, den Bischof Wilhelm von Straßburg ohne kaiserliche Bewilligung zu Hutten- und Matzenheim erhoben hatte und der von Bischof Ruprecht nach Kogenheim verlegt und ebenfalls ohne und sogar wider kaiserlichen Willens erhoben worden ist

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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