Godefrid, Bischof von Osnabrück (Osnaburgensis) bekundet, der + Graf Wilhelm von Arnsberg, sein Bruder, habe ihn zusammen mit dem Bischof von Paderborn zu seinem Testamentsvollstrecker erwählt. Wilhelm, der sein Testament im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte verfaßte, wollte in seinem Testament unter anderem folgendes beachtet wissen: Niemand von seinen Erben oder seinen Beamten dürfe von Propst und Konvent des Klosters der Schwestern in Oelinghausen (Volinchusen) aus dem Prämonstratenserorden und in der Kölner Diözese oder von deren Schulten, Hofesinhabern (villicis vel mansionariis) oder anderen, die Markenrechte innehaben, was in der Volkssprache "eghtwart" genannt wird, in den Wäldern und Gehölzen, die Mark (marke) genannt werden, in seinem Herrschaftsgebiet (in suo dominio) ein Weidegeld (pretium pasture) oder ein Mastgeld für die in diesen Gehölzen weidenden Schweine oder eine andere Abgabe oder Dienstleistungen fordern und diese nicht, weder durch Drohungen mit Gewalt noch durch schlaues Erschleichen, erpressen. Der Graf erklärt weiter, daß weder seine Vorfahren noch er und seine Nachfolger oder deren Beamten von den dem Kloster, ihren Schulten oder einem ihrer Bauern gehörenden Schweinen ein Weide- oder Mastgeld empfangen durften noch dürfen. Außerdem sei die Hufe in Enkhausen (Edinchusen) durch die + Gräfin Pyronetta von Arnsberg, die Mutter des Grafen Wilhelm, von ihren speziellen und eigenen Gütern (specialibus et paraphernalibus) mit Zustimmung des + Grafen Ludwig von Arnsberg, des Vaters des Wilhelm, geschenkt worden. Diese Hufe sei für diese Zwecke extra gekauft worden. Zu ihren Lebzeiten sollte ihre Tochter Mechtild, Nonne in Oelinghausen, diese Hufe zur Verbesserung ihrer Präbende innehaben. Nach ihrem Tode sollte sie an Propst und Konvent des Klosters Oelinghausen fallen, die dafür die Last der Memorie für den Grafen Ludwig und die Gräfin Pyronetta zu tragen haben. Graf Wilhelm sei der Schenkung seiner Mutter eingedenk gewesen und habe daher die Hufe mit dem Eigentumsrecht für die genannte und seine Memorie aufs Neue dem Kloster geschenkt. Zur Bestätigung des Testaments seines Bruders Siegelankündigung des Bischofs Godefrid. Zeugen: der Priester Heinrich, Kanoniker zu Bramsche (Brameschensis), Everhard, Notar des Bischofs, Johannes von Coesfeld (Cuosuelde). Datum 1339 März 25 (in die Annunciacionis Marie Virginis).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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