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Testament der Eheleute Berndt Wermeling und Katharina Brintrup vom 20. Mai 1605, verkündet am 18. November 1605 nach dem Tode der Frau.
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Enthält: Ehe kinderlos. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes: 1. die Kinder seiner Brüder und Schwestern (jedes erhält 1 Rth. und 1 Goldgulden), 2. Berndt Gerding, Sohn seiner Schwester; seitens der Frau: 1. ihr Bruder Berthold Brintrup, 2. die Kinder des Johan Brintrup, darunter Else, 3. Engelbert Haekman in Telgte, 4. Berndt Richter in Telgte, Bsch. Vechtrup, 5. Frau Kreutzhege, 6. Else zum Westerhaus in Sendenhorst, 7. des + Johan Brintrups Kinder Greiteken und Henrich in der Schmedden genannt. Der Mann setzt die Frau als Erbin ein, diese ernennt zu Erben ihre Schwester- und Brüderkinder a. Johan Brintrup (oo Gertrud N.), b. Gertrud Brintrup, Frau Johan Goeken, c. Greiteken Brintrup, Frau Johan Rose, d. Marian Brintrup, Frau Herman Hinkamp, e. M. Dirich und Berndt Schmeddinck. Einige Vermögensstücke hat Gerhard Berning in Verwahrung. Zu Testamentsvollstreckern werden ernannt Johan Dreyer und Johan Schürman. Zeugen: M. Dietherich Olthoff und Johan zur Horst. Von Rats wegen: Johan Schonnebecke.