Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz befiehlt Erasmus Mönch, Landschreiber zu Heidelberg, und Hans Odenwald, Keller zu Rotenberg, dass sie Bischof Matthias von Speyer in die Hälfte des Schlosses und Amts zu Rotenberg, die ihm der Pfalzgraf zum Nießnutz auf Lebtag überantwortet hat, einsetzen und dafür Sorge tragen, dass die dortigen Einwohner und Untertanen dem Bischof für seinen Anteil huldigen.