Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet mit seinen Räten in Streitigkeiten zwischen Hans von Kronberg, Ritter und Amtmann zu Oppenheim, einer- und Swicker von Sickingen, Amtmann zu Kreuznach andererseits wegen etlicher Worte des Hans, die Swicker als ehrverletztend erachtete, Folgendes: Alle Handlungen, Worte und Schriftstücke in der Sache haben keine Seite an Ehre oder Ruf (glimpff) verletzt, sodass sie geschlichtet sind. Binnen 14 Tagen sind alle diesbezüglichen Schriftstücke der pfalzgräflichen Kanzlei zu überantworten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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