1483 Juni 23 (Abend v. St. Johannes d. T.) (sant Johanns des hailigen teuffers aubent): Hans Hüw nimmt einen Pfründhof zu Sindelfingen in Bestand.
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UAT U 52/6
Pfaff: II A Nr. 6; Mh I 52. VI.
Vorarchivische Signaturen: 23 / .D.
UAT U Urkunden der Universität Tübingen (Reihe I)
Urkunden der Universität Tübingen (Reihe I) >> 2. U 52-89 Wirtschaftliche Ausstattung >> 2.1. U 52-55 Universitätspflege Sindelfingen (Lkr. Böblingen) (1335-1752) >> 2.1.1. U 52/1-30a Sindelfingen (1335-1752)
1483 Juni 23
Regest: Enthält: Hans Hüw, Bürger zu Sindelfingen, bekennt, dass er von dem ehrwüdigen, hochgelehrten Doctor Christannen [Christian Wolmann], Chorherr des Stifts zu Tübingen (Tüwingen), einen Chorherrenpfrünhof auf Sindelfinger Gemarkung mit allen Zugehörde - von einigen gen. Ausnahmen abgesehen - gepachtet hat. Dabei wird u. a. bestimmt, der A. solle jährlich 30 Karren Mist auf die Brache führen, jeweils ein Drittel der Früchte und der Zehnten voraus an den Pachtherren abliefern sowie ggf. einen zur Ernte gestellten Strohmaier oder "warer" beköstigen und unter Umständen besolden. Der Handlohn beträgt im Erbfall 5 und bei einem Verkauf 10 ß h, die Weglöse ebenfalls 10 ß h; dabei hat der Pachtherr ein Näherkaufsrecht von 10 ß h.
Archivale: 1 Urkunde; Überlieferungsart: Ausfertigung; Beschreibstoff: Pergament (54,5 x 30 cm); Besiegelung: 1 Siegel (in Blechkapsel anh., gut erh.). Siegelführer: Schultheiß und Gericht zu Sindelfingen, auf Bitten des Austellers;
Urkunde
Dorsalvermerk(e): "Hofbrieff prebende doctoris Cristianni. Spectat ad universitatem." - "Item hofbrief Doctoris Vessel." - "Hans Hüwen hoff zu Sindelfingen. Hat jetz Claus Schmid." (um 1515) - "Diser brieff ist ohnnöttig etc."
Hüw, Hans (gen. 1483)
Schmid, Claus (gen. um 1515)
Veßler, Konrad (um 1450-nach 1508)
Wolmann, Christian
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:39 MEZ
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- 2.1. U 52-55 Universitätspflege Sindelfingen (Lkr. Böblingen) (1335-1752) (Gliederung)
- 2.1.1. U 52/1-30a Sindelfingen (1335-1752) (Gliederung)