Kurfürst Philipp von der Pfalz gestattet der Gemeinde zu Willsbach und Hößlinsülz, dass sie eine neue Badstube errichten dürfen, und verleiht derselben Badstube die üblichen Freiheiten nach allgemeinem Recht. Die von Willsbach hatten zuvor mehrfach um den Bau gebeten, da es ihnen beschwerlich sei, an fremden Orten das Bad aufsuchen zu müssen. Der Pfalzgraf erlaubt auch, dass sie die notwendigen Wasserleitungen legen, aber ohne Schaden an Erb- und Eigengütern Dritter. Die Gemeinde soll dem Pfalzgrafen dafür einen jährlichen Zins auf St. Martin über 1 ½ Pfund Pfennige entrichten und an den pfalzgräflichen Keller zu Weinsberg reichen.