Der kaiserliche Notar Franz Josef Haegele beurkundet, Lage und Grenzen klostereigener Grundstücke zu Ettenheimweiler, die Matthias Böhm, Vogt daselbst, vom Kloster zu Lehen trägt und die die Stadt Ettenheim widerrechtlich beansprucht, in Augenschein genommen zu haben. Ihre Übereinstimmung mit den Aussagen urkundlicher Zeugnisse, die sie als Eigentum des Klosters ausweisen, wird festgestellt